Barrierefreiheit

Arona hat sich dazu verpflichtet, seine Websites gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor zugänglich zu machen, der die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments umsetzt Parlament und Rat.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Verbreitungs-Webportal

Compliance-Status
Diese Website ist gemäß RD 1112/2018 vom 7. September aufgrund der Ausnahmen und mangelnder Konformität der unten aufgeführten Aspekte vollständig zugänglich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Stellungnahme wurde am 20.07.2021 erstellt und basiert auf einer von Arona durchgeführten Selbsteinschätzung

Das Datum der letzten Überprüfung war der 01.06.2022.

Beobachtungen und Kontaktinformationen

  • Einreichung einer Bewerbung im elektronischen Büro von Arona
  • In den Bürgerservicebüros.
  • Telefonisch unter 928 86 23 00.
  • Persönlich: Einreichen eines Antrags beim Generalregister von Arona

Mitteilungen werden vom städtischen IT-Dienst von Arona entgegengenommen und verarbeitet

Bewerbungsverfahren
Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie, nachdem Sie Arona bezüglich der Zugänglichkeit dieser Website kontaktiert haben, mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind.

Sie können einen Anspruch geltend machen:

  • Einreichung einer Bewerbung im elektronischen Büro von Arona.
  • Persönlich: Einreichen eines Antrags beim Generalregister von Arona

Mitteilungen werden vom Arona IT Service entgegengenommen und verarbeitet

Optionaler Inhalt
Was ist Web-Barrierefreiheit?

Unter Barrierefreiheit im Internet versteht man die Möglichkeit des Zugangs zum Internet und seinen Inhalten für alle Menschen, unabhängig von den (physischen, intellektuellen oder technischen) Behinderungen, die sie möglicherweise aufweisen oder die sich aus dem Nutzungskontext (technologisch oder umweltbedingt) ergeben.

Wenn Websites auf Barrierefreiheit ausgelegt sind, kann jeder zu gleichen Bedingungen auf die Inhalte zugreifen, zum Beispiel:

  • Bereitstellung von Alternativtexten zu Bildern, damit Blinde oder Sehbehinderte spezielle Lesegeräte nutzen können.
  • Verwenden Sie beim Schreiben und bei Illustrationen eine einfache Sprache, um Lernschwierigkeiten zu überwinden.

Kompatibilität mit Standards und visuellem Design
Alle Seiten dieser Website entsprechen den Barrierefreiheitsrichtlinien oder allgemeinen Grundsätzen für barrierefreies Design, die von der WAI-Arbeitsgruppe des W3C festgelegt wurden.

Die visuelle Gestaltung erfolgte auf Empfehlung des W3C. über Cascading Style Sheets, Level 3 (CSS3). Wenn der Browser oder das Navigationsgerät keine Stylesheets unterstützt, bleibt der Webinhalt dank seines strukturellen Markups vollständig lesbar.

Tools zur Erleichterung des Lesens von Informationen
In den Browser-Konfigurationsoptionen können Sie einen Standardzoom für die angezeigten Seiten festlegen.

In den meisten Browsern können Sie die Größe aller Inhalte einer Seite mit den folgenden Tastenkombinationen ändern:

  • CTRL+: Ermöglicht das Vergrößern des Inhalts.
  • CTRL-: Ermöglicht Ihnen, die Größe des Inhalts zu reduzieren.

Zusätzliche Werkzeuge
Verschiedene Dateien und Formulare werden den Benutzern teilweise im PDF-Format zur Verfügung gestellt.

Es ist notwendig, über ein Programm zu verfügen, das sie anzeigen kann. Wenn Sie keines auf Ihrem System haben, befolgen Sie die folgenden Anweisungen:

  1. Laden Sie den Adobe Reader kostenlos von der Adobe-Website herunter.
  2. Fahren Sie nach dem Herunterladen mit der Installation des Programms fort, indem Sie den angezeigten einfachen Anweisungen folgen.
  3. Sobald die Installation abgeschlossen ist, kann jede Datei mit der Erweiterung .pdf angezeigt werden.
Fondo Europeo de Desarrollo Regional